Die bautechnische Prüfung dient dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit der Nutzer eines Gebäudes. Geprüft wird die Standsicherheit eines Bauvorhabens nach dem Vier-Augen-Prinzip, das bedeutet in Zusammenarbeit mit dem Tragwerksplaner.
Die gesamte statische Berechnung, die durch den Tragwerksplaner erstellt wurde, wird in meinem Büro nachvollzogen. Meist wird eine unabhängige Vergleichsberechnung für das Bauvorhaben erstellt. Selbstverständlich wird die Vergleichsberechnung am Tragwerksentwurf des Aufstellers orientiert, wobei auch diese Tragwerkskonzeption hinsichtlich ihrer Eignung zur Abtragung sämtlicher auftretender Lasten untersucht wird.
Ein aktives Eingreifen durch den Prüfingenieur wird nur beim Entdecken von Mängeln hinsichtlich der Standsicherheit notwendig. Generell erfolgt die Prüfung jedoch in Zusammenarbeit mit dem Tragwerksplaner und nicht gegen ihn oder den Bauherrn. Ein Tragwerksentwurf, die statische Berechnung und die Bemessung der Bauteile wird mit dem Tragwerksplaner als Ingenieur diskutiert. Oberlehrerhaftes Verhalten des Prüfingenieurs ist nicht gefragt. Da der Tragwerksplaner außer dem Prüfingenieur meist keinen Fachdiskussionspartner hat, wird die konstruktive Zusammenarbeit gerne akzeptiert und dient so dem Bauherrn und dem Bauvorhaben.
Sämtliche Konstruktionszeichnungen tragender Bauteile werden in meinem Büro hinsichtlich der Übereinstimmung mit der statischen Berechnung und hinsichtlich der Anforderungen der technischen Regeln zur Erzielung einer ausreichenden Standsicherheit überprüft. Kleinere Mängel werden durch Grüneintragungen nach Rücksprache und Diskussion mit dem Tragwerksplaner beseitigt. Die konstruktive Durchbildung sämtlicher Bauteile wird hinsichtlich der bestehenden Brandschutzanforderungen kontrolliert. Genügt das Bauteil der geforderten Feuerwiderstandsdauer? Sind Zusatzmaßnahmen erforderlich? Die Brandschutzanforderungen an das Bauwerk werden durch die Baurechtsbehörde festgelegt bzw. ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung (z.B. die LBO-VVO in Baden Württemberg).
Da bei den meisten Bauvorhaben heute mehrere Tragwerksplaner beteiligt sind, ist der Prüfingenieur meist die einzige Fachperson, die sämtliche Konstruktionspläne zu sehen bekommt und damit den Überblick über die Gesamtkonstruktion hat. Fehlinterpretationen der Statik durch weitere Beteiligten oder Lücken im Informationsfluss werden somit jedenfalls nicht Ursache für Mängel an der Standsicherheit.
Durch die Festlegung der Höhe der Prüfgebühr in den Gebührenordnungen der Bundesländer ist der Prüfingenieur in jedem Fall in der Lage, seinen vielfältigen Aufgaben in ausreichendem Umfang nachzukommen.
Im Rahmen der Bauüberwachung wird die Ausführung auf der Baustelle hinsichtlich der Übereinstimmung mit den geprüften Unterlagen überprüft. Es ist dabei selbstverständlich nicht an einen Ersatz für die örtliche Bauleitung oder für die Abnahmen durch den Tragwerksplaner gedacht. Die Bauüberwachung erfolgt nur im Hinblick auf die Standsicherheit und kann sich daher meist auf wenige Besuche auf der Baustelle beschränken. Die Anzahl der Besichtigungen hängt dabei natürlich stark von der Art des Bauvorhabens und von der auf der Baustelle vorgefundenen Herstellungsqualität ab.
Die bautechnische Prüfung als Mittel der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Standsicherheit dient dem Bauherrn und dem Bauwerk. Dieses Prinzip hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es hat sich sogar so gut bewährt, daß seine Notwendigkeit wegen der wenigen in Deutschland auftretenden Schäden schon angezweifelt wird. Es handelt sich hierbei allerdings um einen fatalen Zweifel, da Mängel in der Standsicherheit meist erst zu einem späten Zeitpunkt und dann plötzlich und mit fatalen Folgen für die Nutzer zu Tage treten.
Wir bieten eine sichere bautechnische Prüfung in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Tragwerksplaner und im vereinbarten Zeitrahmen.